Oberösterreichs Landesrechnungshof nimmt ungenutzte Baulandreserven aufs Korn. Er schlägt eine neue Abgabe - offenbar wie im Burgenland - für solche gehorteten Flächen vor - oder die Rückwidmung. Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) signalisiert schon am Beginn der Debatte vehemente Ablehnung.
"Für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland (Baulandreserven) sollte - sofern keine privatwirtschaftlichen Maßnahmen (Baulandsicherungsverträge) bestehen - eine zusätzliche Abgabepflicht entstehen oder rückgewidmet werden.“ Das schlägt der oö. Landesrechnungshof in seinem neuen Prüfbericht über Aspekte der Raumordnung in Oberösterreich vor. Der LRH hält dabei fest, dass noch 11.243 ha Bauland nicht bebaut sind. Der Anteil jener Flächen, die bereits seit Jahrzehnten nicht bebaut sind, sei diesem Wert nicht zu entnehmen.
Baulandreserven sind rückläufig
Zwar gehen die Baulandreserven in Oberösterreich zurück, wie auch der Rechnungshof würdigt. Die Passage im Prüfbericht lautet: „Baulandreserven sind gewidmetes, aber unbebautes Bauland. Diese Flächen gingen in den letzten vier Jahren von 12.200 auf 11.243 ha zurück. Laut Abt. Raumordnung ist dies einerseits auf eine hohe Bautätigkeit, andererseits auf geringere Neuwidmungen zurückzuführen. Der Rückgang ist grundsätzlich positiv zu sehen.“ Es gibt aber eben auch Neuwidmungen von Bauland, zum Beispiel waren es von Februar 2021 bis Februar 2022 insgesamt 321 Hektar, großteils für überwiegende Wohnnutzung.
Freizeitwohnungspauschale weiterentwickeln
Ein zweites Reizthema: In Oberösterreich wird seit 1. Jänner 2019 auf Freizeitwohnungen eine touristische Abgabe eingehoben. Der Rechnungshof hält Leerstände zu spekulativen Zwecken für bedenklich und schlägt vor, das Freizeitwohnungspauschale zu einer Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe weiterzuentwickeln. Die Grünen wollen dies schon lange, wie deren Raumordnungsssprecher Rudi Hemetsberger erläutert: „In rund 132.000 Wohneinheiten in Oberösterreich ist keine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. Was in diesen Wohnungen passiert weiß niemand, es gibt dazu kaum Daten. Daher muss die Freizeitwohnungspauschale in Richtung einer Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstände-Abgabe weiterentwickelt werden. Unser Antrag liegt bereits seit einem Jahr im Ausschuss und wir erwarten uns, nicht zuletzt aufgrund des aktuellen Berichts, eine zeitnahe Erledigung.“
„Keine zusätzlichen Abgaben oder Steuern“
Raumordnungsreferent Landesrat Markus Achleitner hält von so einer Leerstandsabgabe aber nichts: „Eine lenkende Leerstandsabgabe würde zwar in die Zuständigkeit des Bundes fallen, aber auch hier gilt (wie bei Landesabgaben): Keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben.“ Auch den Vorschlag des Landesrechnungshofes, für bereits gewidmetes, langjährig unbebautes Bauland eine neue Gebühr einzuführen oder dieses rückzuwidmen lehnt Achleitner in Zeiten von Teuerung und steigenden Kosten ab. Ebenso eine Rückwidmung von Baulandreserven: „Eine Rückwidmung von Bauland wäre im Hinblick auf das Ziel, geordnete Siedlungsflächen zu schaffen, kontraproduktiv. Auch ist keineswegs klar, welche finanziellen Belastungen auf die Gemeinden aufgrund allfälliger Rückforderungen von bereits geleisteten Erhaltungsbeiträgen zukommen könnten.“
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